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Jetzt anmelden04.11.2024
Innovationsnetzwerke spielen eine zentrale Rolle, um den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft erfolgreich voranzutreiben. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen bieten sie Zugang zu neuen Technologien und ermöglichen wertvollen Austausch mit der Wissenschaft. So wird Wissen schneller verbreitet, und der Technologietransfer in die Regionen wird nachhaltig gestärkt.
Vor diesem Hintergrund fördert das Land Niedersachsen bestehende und neue Innovationsnetzwerke mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Die geförderten Innovationsnetzwerke können u. a. die Betreuung des Netzwerkes, Werbemaßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Sichtbarkeit des Netzwerkes, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahme sowie die Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen und Workshops zum Wissensaustausch fördern lassen.
Dabei wird in zwei Fördergebiete unterschieden: die Übergangsregion „ÜR“ und die stärker entwickelten Regionen „SER“.
Zur Übergangsregion zählen folgende Gebiete: Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden. Für Netzwerke aus diesen Regionen gibt es zwei Förderlinien: Zum einen die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Artikel 27 Abs. 8 a-c). Danach werden bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Jahr, gefördert. Zum anderen die De-minimis-Verordnung: Demnach werden 60 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Bei beiden Förderlinien besteht die Voraussetzung, dass die förderfähigen Ausgaben zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr betragen.
Alle anderen Gebiete in Niedersachsen zählen zu den stärker entwickelten Regionen. Diese können bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, bis max. 150.000 Euro pro Jahr, fördern lassen. Hier müssen die förderfähigen Ausgaben zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr betragen.
Erstanträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Weitere, umfassende Informationen bietet die NBank auf ihrer Website.
Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
Kira Konrad B. A.
Marketing & Kommunikation
Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)
Am OFFIS – Institut für Informatik, Escherweg 2, 26121 Oldenburg – Germany
Tel: 0441 9722-435
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