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Jetzt anmelden13.07.2021
Welchen politischen und organisationsbedingten Regelungen sind digitale Innovationen unterworfen? Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es zu beachten und wie sieht die Innovationslandschaft in Niedersachsen aus? Mit diesen Fragen beschäftigten sich am 28.06.2021 die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der ZDIN Zukunftslabore. Der interdisziplinäre Workshop fand im Rahmen der Reihe „Perspektivenwechsel – Von anderen Zukunftslaboren lernen“ statt. Eingeladen hatte das Zukunftslabor Gesellschaft & Arbeit, welches mit kreativen Gruppenarbeiten den fachübergreifenden Austausch der Wissenschaftler*innen förderte. Drei Impulsvorträge aus dem Zukunftslabor lieferten Denkanstöße für anschließende Gruppenarbeiten, in denen die 20 Teilnehmer*innen kreativ werden und sich austauschen konnten.
Von der Invention zur Innovation – Kanäle und Barrieren des Wissens- und Technologietransfers im systemischen Innovationsverständnis
Im ersten Vortrag ging Philipp Bäumle (Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung) auf den Auftrag akademischer Einrichtungen ein, erworbenes Wissen nicht nur dem wissenschaftlichen Nachwuchs, sondern auch politischen Akteuren und Unternehmen zugänglich zu machen. Dabei stellte er vier Wege vor, wie dieser Wissenstransfer erfolgen kann: Basistransfer (Publikationen, Messen, etc.), Transfer über Absolvent*innen (Praktika, Vorlesungen, Abschlussarbeiten, etc.), Start-Ups/Spinn-Offs (Firmengründungen durch Student*innen, Professor*innen usw.) sowie interaktiver Transfer (Forschungskooperationen wie das ZDIN, Beratungstätigkeiten, Vernetzung mit weiteren Institutionen, etc.). Als Hindernisse für den Wissenstransfer nannte Bäumle u. a. ein hohes Maß an Risiko und Unsicherheiten, Diskrepanzen in Organisationskulturen sowie Mangel an unternehmerischen Fähigkeiten.
In der Gruppenaufgabe sollten sich die Teilnehmer*innen vorstellen, sich mit dem Thema ihrer Dissertation selbstständig zu machen und diesbezüglich das Vorgehen überlegen: Wie sieht der Plan aus? Was wird benötigt? Welche Hindernisse gibt es? Wie können Politik und Universitäten das Engagement junger Wissenschaftler*innen bei der Schaffung digitaler Innovationen anregen und unterstützen? Die Teilnehmer*innen hielten fest, dass sie zunächst Workshops zur Existenzgründung (z. B. an der Universität) besuchen und einen Business Plan ausarbeiten würden. Außerdem wäre es wichtig, finanzielle Unterstützung zu sichern und juristische Beratung einzuholen. Personal wäre zu akquirieren und eine Website sowie Messebesuche wären hilfreich für die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung. Als Hindernisse identifizierten die Teilnehmer*innen das Haftungsrisiko und die Patentanmeldung. Politik und Universitäten könnten dabei unterstützen, Kontakte zu anderen Innovator*innen zu knüpfen. Förderprogramme und Wirtschaftsförderungen wären hilfreich für die finanzielle Komponente.
Förderung digitaler Kompetenzen als Querschnittsaufgabe der Digitalisierungspolitik
Lukas Häfner (Leibniz Universität Hannover, Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie) thematisierte im zweiten Vortrag die Bedeutung digitaler Kompetenzen für die erfolgreiche und auch langfristig Mehrwert stiftende Digitalisierung. Unter Bezug auf Interviews, die er ihm Rahmen seiner Forschung im ZDIN durchgeführt hat, arbeitete er heraus, dass zunehmend Eigenschaften wie Offenheit, Neugierde und Kreativität relevante Kompetenzen darstellen. Insbesondere im beruflichen Kontext sollten diese gefördert werden um in der Digitalisierung alle Beschäftigten eines Unternehmens mitzunehmen. Denn durch die Förderung dieser „weichen“ Kompetenzen können Arbeitnehmer*innen und Führungskräfte ihre digitale Zukunft und die ihres Unternehmens selbst gestalten und sich weitere relevante Kompetenzen aneignen.
In der Gruppenarbeit zu diesem Thema ging es um die Frage, weshalb digitale Kompetenzen im Forschungsteam wichtig sind. Die Teilnehmer*innen kamen zu dem Ergebnis, dass diese Kompetenzen erforderlich sind, um die Entstehung digitaler Inhalte nachvollziehen und erklären zu können, um Ängste/Skepsis zu nehmen, Vertrauen zu schaffen und die Bereitschaft zu erhöhen, mit digitalen Technologien zu arbeiten. Im zweiten Schritt machten sich Teilnehmer*innen Gedanken über ein mögliches Konzept, das die langfristige Wirkung der Forschungsergebnisse stärkt und digitale Kompetenzen anspricht. Kern der Ausarbeitung war, Ziele, Zielgruppe und Ressourcen zu bestimmen.
Neuer EU-Verordnungsentwurf zur KI-Regulierung
Der dritte Vortrag widmete sich dem Entwurf der EU-Kommission zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) vom 21. April 2021. Stefan Dalmer und Jan Dirk Niemeyer (Leibniz Universität Hannover, Institut für Rechtsinformatik) stellten diesen Entwurf zunächst vor: Er soll einen weltweit ersten Rechtsrahmen für KI bilden und sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige KI-Technologien in Europa eingesetzt werden. Der Verordnungsentwurf verbietet bestimmte KI-Systeme, die als unannehmbar gelten, weil sie Werte der Europäischen Union, beispielsweise Grundrechte, verletzen. Strenge Anforderungen sollen an KI-Systeme gestellt werden, die ein hohes Risiko mit sich bringen (z. B. im Einsatz kritischer Infrastrukturen wie dem Verkehr, bei der Schul- oder Berufsbildung sowie bei der Strafverfolgung). Nur wenn sie die rechtlichen Vorgaben erfüllen, dürfen sie auf dem europäischen Markt etabliert werden. Zu diesen Vorgaben zählen die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, eine hohe Qualität der Datensätze, technische Protokollierung für die Rückverfolgung von Ergebnissen, transparente Information der Nutzer*innen, menschliche Aufsicht sowie Robustheit, Sicherheit und Genauigkeit.
Im Anschluss an den einleitenden Vortrag diskutierten die Teilnehmer*innen den Entwurf der EU-Kommission. Sie stimmten dem risikobasierten Ansatz zu, wobei sie auch Vorteile bei einer sektorenspezifischen Regelung sahen, welche konkrete Einsatzgebiete von KI, bspw. im Straßenverkehr, in den Blick nimmt. Diese könnte bereichsspezifische Besonderheiten besser berücksichtigen. Grundsätzlich begrüßten die Teilnehmer*innen den Verordnungsentwurf, insbesondere um den Import von KI-Technologien aus dem außereuropäischen Raum sicher zu regeln.
Der nächste zukunftslaborübergreifende Workshop wird am 16. September 2021 stattfinden und vom Zukunftslabor Mobilität ausgerichtet. Darin wird es um folgendes Thema gehen: Zukunftsszenarien und Geschäftsmodelle. Neben den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind auch die assoziierten Partner der Zukunftslabore herzlich eingeladen, an den Terminen teilzunehmen und Input aus der Praxis beizusteuern. Anmeldungen können direkt an die Gesamtkoordinatorin Dr.-Ing. Agnetha Flore geschickt werden (agnetha.flore@zdin.de).
Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
Kira Konrad B. A.
Marketing & Kommunikation
Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)
Am OFFIS – Institut für Informatik, Escherweg 2, 26121 Oldenburg – Germany
Tel: 0441 9722-435
E-Mail: kira.konrad@zdin.de
www.zdin.de